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AGBs

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, sobald das Angebot unterzeichnet ist.

  2. „Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

  5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten oder weiterzuverkaufen.

  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber gem. § 13 UrhG genannt zu werden. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Bildern des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Sofern die Fotos anderen Personen zugänglich gemacht werden, z. B. über Social-Media so ist der Fotograf im Bild zu markieren. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50 % des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

  7. Der Auftraggeber ist ohne vorherige ausdrückliche Freigabe des Fotografen nicht berechtigt, die erstellten Bildnisse zu manipulieren, zu verändern oder in sonstiger Art und Weise zu bearbeiten oder zu verfremden (§ 39 UrhG). Dies betrifft insbesondere die elektronische Bildverarbeitung und -bearbeitung, wie z. B. den Einsatz von Filtern auf sozialen Netzwerken.

  8. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Screenshots aus der zur Verfügung gestellten Cloud mit den Bilddateien zu veröffentlichen.

III. Auswahl der Fotos

Die Auswahl der Bilder erfolgt durch den Auftraggeber. Dies erfolgt entweder im Anschluss an das Shooting vor Ort oder über eine Cloud/einen Zugangslink etc. Dem Auftraggeber wird der Zugang zu der Online-Galerie, in der seine Fotos hochgeladen wurden, maximal für eine Wochen zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Danach werden die Fotos automatisch aus der Online-Galerie gelöscht. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Fotos erneut von dem Fotografen in die Online-Galerie hochgeladen werden. Für einen zweiten und jeden weiteren Upload der Fotos muss der Auftraggeber zusätzliche Kosten von jeweils 25,00 € zahlen.

IV. Übergabe der Fotos

  1. Die fertig bearbeiteten Fotos werden über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Eine Herausgabe unbearbeiteter Fotos (RAW-Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht.

  2. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

V. Verwendung der entstandenen Fotos durch den Fotografen

Der Fotograf darf die entstandenen Bildnisse zur Eigenwerbung verwenden. Eigenwerbung und Eigennutzung umfassen jede drucktechnische oder elektronische Wiedergabe der Aufnahmen in der Öffentlichkeit, in ausgewählten sozialen Netzwerken, Website oder bei anderen ausgesuchten Zielgruppen zwecks Bekanntmachung, Verkaufsförderung oder Imagepflege. Der Auftraggeber gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. Ein kommerzieller Verkauf wird ausgeschlossen.

 

Bitte zutreffendes umkreisen:                             ja                            nein

VI. Speicherung der enstandenen Bildnisse

Der Fotograf ist nicht verpflichtet die entstandenen oder bestellten Fotos dauerhaft oder kurzfristig zu Speichern. Mit einer Übermittlung der Lichtbilder sind alle Pflichten seitens des Fotografen erfüllt. Sollte es aufgrund von technischen Störungen zu einem Bildverlust vor der Bildübermittlung kommen, übernimmt der Fotograf keine Haftung. Sofern es zu diesem Fall kommt, wird dem Auftraggeber das vereinbarte Honorar erlassen.

VII. Aufallhonorar

  1. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu, sofern der Termin nicht mind. 48 h vorher abgesagt wurde. Bei nachweislich unverschuldeten Ausfällen (Unfall, Panne, etc.) gilt dies nicht.

  2. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sind in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen.

VIII. Vergütung des Fotografen

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder werden die Beträge aus dem individuellen Angebot berechnet.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 (sieben) Tagen ohne Abzug zahlbar

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Fotografen.

  4. Für alle Pakete können zusätzliche Fotos erworben werden. Jedes zusätzlich bearbeitete digitale Foto wird dabei für 15 € abgegeben. Abgabe erfolgt als digitale Datei.

  5. Gemäß § 19 UStG werden auf meine Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

IX. Reklamationen

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine aus­drücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstle­risch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene arbeiten.

X. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

XI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

KUG – Kunsturhebergesetz

UrhG – Urheberrechtsgesetz

UstG - Umsatzsteuergesetz

 
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